AGB
Teilnahmebedingungen / AGB – „Blumen Bergmann Gutschein (CHF 50.–)“ (Viawin)
Stand: 03.03.2026
1. Veranstalterin / Kontakt
Veranstalterin der Aktion ist die Viawin GmbH, Sihlbruggstrasse 105, 6340 Baar, Schweiz, CHE-495.541.785 („Viawin“).
Kontakt: +41 79 936 73 13 | [email protected] | www.viawin.ch
2. Partner / Einlösung
Der Gutschein ist ausschliesslich bei Blumen Bergmann, Marktgasse 38, 3011 Bern einlösbar („Partner“). Der Partner ist nicht Veranstalter der Aktion und nicht Vertragspartner dieser Teilnahmebedingungen.
3. Gegenstand der Aktion
Viawin führt eine Werbeaktion durch: Teilnehmende erhalten nach Erfüllung der Bedingungen gemäss Ziff. 6 einen Gutschein im Wert von CHF 50.– zur Einlösung bei Blumen Bergmann, Bern.
Die Kontaktaufnahme/Terminvereinbarung erfolgt im Zusammenhang mit einer Versicherungs- und Vorsorgeberatung durch Viawin als Versicherungsvermittler. Typische Themen sind insbesondere Krankenversicherung (Grundversicherung/OKP und Zusatzversicherungen) sowie Vorsorge 3a (Versicherungslösung); je nach Bedarf können auch andere Versicherungen Gegenstand der Beratung sein.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz.
Ausgeschlossen sind Mitarbeitende von Viawin und Blumen Bergmann sowie deren im selben Haushalt lebende Angehörige.
Pro Person/Haushalt ist maximal 1 Gutschein erhältlich.
5. Teilnahme (QR-Code/WhatsApp) und Einwilligung zur Kontaktaufnahme
Die Teilnahme erfolgt durch Scannen des QR-Codes und Absenden der vorformulierten WhatsApp-Nachricht an Viawin.
Mit dem Absenden erklärt die teilnehmende Person, dass Viawin sie zur Terminvereinbarung sowie zur Beratung/Offerte im Bereich Versicherung/Vorsorge kontaktieren darf (Telefon und/oder WhatsApp, je nach angegebenem Kontaktweg).
Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden (z. B. per WhatsApp mit „Stopp“).
6. Gutschein-Bedingungen (Anspruchsvoraussetzungen)
Ein Anspruch auf den Gutschein entsteht nur, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Terminwahrnehmung: Die teilnehmende Person nimmt einen mit Viawin vereinbarten Beratungstermin wahr (telefonisch/online/persönlich).
b) Abschluss: Innerhalb von 30 Tagen nach dem wahrgenommenen Termin kommt über Viawin mindestens ein rechtsgültiger Versicherungsvertrag zustande (z. B. Krankenversicherung OKP, Zusatzversicherung, Vorsorge 3a als Versicherungslösung oder eine andere vermittelte Versicherung), gemäss Annahme-/Policierungsprozess des jeweiligen Anbieters.
c) Validierung: Viawin darf den Abschlussstatus zum Zweck der Gutscheinabwicklung prüfen.
Hinweis: Es besteht keine Abschluss- oder Annahmepflicht. Der Gutschein ist eine Werbeprämie von Viawin und kein Vorteil des Versicherers/Anbieters.
7. Ausgabe des Gutscheins
Der Gutschein wird nach Erfüllung von Ziff. 6 in der Regel innerhalb von 14 Arbeitstagen ausgegeben – digital (z. B. Code/PDF) oder in Papierform, nach Wahl/Praktikabilität von Viawin.
8. Gültigkeit, Einlösung, Einschränkungen
Der Gutschein ist ab Ausgabedatum 3 Monate gültig.
Einlösbar ausschliesslich bei Blumen Bergmann, Marktgasse 38, 3011 Bern.
Teil-Einlösung: Eine Einlösung für einen Betrag unter CHF 50.– ist zulässig. Ein allfälliger Restbetrag verfällt ersatzlos; der Gutschein gilt nach der ersten Einlösung als vollständig verbraucht/erloschen und kann nicht erneut verwendet werden.
Keine Barauszahlung, kein Umtausch.
Bei Verlust/Diebstahl besteht kein Ersatzanspruch.
9. Missbrauch / Ausschluss
Viawin kann Teilnehmende bei Verdacht auf Missbrauch, falsche Angaben, Mehrfachteilnahmen oder Manipulation ausschliessen und Gutscheine verweigern bzw. zurückfordern.
10. Änderung / Beendigung
Viawin kann die Aktion aus sachlichen Gründen (z. B. Missbrauch, technische Störungen, rechtliche Vorgaben) anpassen, aussetzen oder beenden. Bereits entstandene Ansprüche nach Ziff. 6 bleiben vorbehalten, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
11. Datenschutz (Kurzinfo)
Viawin bearbeitet Personendaten (z. B. Name, Telefonnummer, WhatsApp-Chat, Terminstatus, Offert-/Abschlussstatus), um
(i) Kontaktaufnahme und Termin zu organisieren,
(ii) Beratung/Offerte durchzuführen und
(iii) den Gutschein abzuwickeln.
Weitere Informationen: [Link Datenschutzerklärung]
12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Baar (ZG), soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.