BVG / Pensionskasse
Berufliche Vorsorge für Arbeitnehmende
🔍 Was ist das BVG?
Die BVG-Versicherung (berufliche Vorsorge) ist ein zentraler Bestandteil der zweiten Säule im Schweizer Vorsorgesystem. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden über eine Pensionskasse gegen die Risiken Alter, Invalidität und Tod abzusichern. Die Leistungen ergänzen die AHV/IV (erste Säule) und sollen den gewohnten Lebensstandard im Erwerbsleben auch im Ruhestand erhalten.

✅ Welche Leistungen sind gedeckt?
Je nach Vorsorgeplan umfasst die BVG-Versicherung:
- Altersrente oder Kapitalauszahlung bei Pensionierung
- Invalidenrente bei Erwerbsunfähigkeit
- Kinderrenten bei Invalidität oder im Alter
- Hinterlassenenleistungen für Ehe- oder Lebenspartner und Kinder
- Freizügigkeitsleistungen bei Stellenwechsel oder Austritt
- Kapitalbezugsmöglichkeiten (z. B. für Wohneigentum)

🧑🤝🧑 Wer ist versichert?
Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn ab CHF 22’680 (Stand 2025)
Ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag für Todesfall- und Invaliditätsleistungen
Ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag für Altersleistungen
Freiwilliger Anschluss möglich für Selbständigerwerbende oder Zusatzversicherungen für tieferverdienende Mitarbeitende
Überobligatorische Vorsorge möglich (z. B. für höhere Einkommen oder Kadermitarbeitende)

🛡️ Mögliche Zusatzleistungen
Frühpensionierung ab 58 Jahren
Kapitalbezug anstelle oder zusätzlich zur Altersrente
Einkaufsmöglichkeiten zum Schliessen von Vorsorgelücken
Wohneigentumsförderung (Vorbezug oder Verpfändung von Kapital)
Individuelle Kadervorsorgepläne mit erweiterten Leistungen

💰 Versicherungssumme & Kosten
Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen
Höhe der Beiträge richtet sich nach Alter, Lohn und Vorsorgeplan
7 % (25–34 Jahre)
10 % (35–44 Jahre)
15 % (45–54 Jahre)
18 % (55–64/65 Jahre)
Gesetzlich festgelegte Altersgutschriften (obligatorisch):Zusätzliche Beiträge für Risikoleistungen und Verwaltungskosten

📌Wichtige Hinweise für Arbeitgebende
Der Anschluss an eine BVG-Vorsorgeeinrichtung ist obligatorisch
Es kann eine eigene Pensionskasse geführt oder eine Lösung über eine Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung gewählt werden
Die Wahl des Vorsorgeplans beeinflusst die Mitarbeiterbindung und Arbeitgeberattraktivität
Regelmässige Überprüfung der Vorsorgepläne ist empfehlenswert, insbesondere bei Unternehmenswachstum oder strukturellen Änderungen
Das Pensionskassenguthaben ist gebundenes Vorsorgevermögen

📊 Was beeinflusst die Prämie?
Koordinierter Lohn: Bruttolohn abzüglich Koordinationsabzug ergibt den versicherten Lohn
Umwandlungssatz: bestimmt die Höhe der Altersrente aus dem angesparten Kapital
Überobligatorische Leistungen: ermöglichen bessere Absicherung und flexiblere Gestaltung
Einzahlungen (Einkäufe): freiwillige Beiträge zur Verbesserung der Leistungen und Steueroptimierung
💬 Unsere Empfehlung
Die BVG-Versicherung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein zentrales Instrument zur Sicherung der finanziellen Zukunft Ihrer Mitarbeitenden. Ein fairer und gut ausgestalteter Vorsorgeplan fördert Vertrauen, Motivation und langfristige Bindung. Nutzen Sie die Gestaltungsmöglichkeiten – besonders im überobligatorischen Bereich – um gezielt auf Ihre Unternehmensziele und Ihre Mitarbeitenden einzugehen.
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