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UVG

  Obligatorische Unfallversicherung für Arbeitnehmende


🔍   Was ist im UVG-Versicherung?


Die Unfallversicherung nach UVG (Unfallversicherungsgesetz) ist für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz obligatorisch. Sie schützt bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden bei einer anerkannten Unfallversicherung (z. B. Suva oder Privatversicherer) versichern. Selbstständige können sich freiwillig anschliessen.  

Welche Leistungen sind gedeckt?


Je nach Unfallart und Situation sind gedeckt:

  • Kostenübernahme für Heilbehandlungen (Arzt, Spital, Medikamente, Therapien)
  • Taggeld ab dem 3. Tag bei Arbeitsunfähigkeit (80 % des versicherten Lohns)
  • Invalidenrente bei bleibender Erwerbsunfähigkeit
  • Integritätsentschädigung bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung
  • Hinterlassenenrente bei Todesfall (für Ehepartner, Kinder)
  • Hilfsmittel, Reise- und Transportkosten, Umschulungen

🧑‍🤝‍🧑 Wer ist versichert?


Alle Arbeitnehmenden mit einem Arbeitsverhältnis über 8 Stunden pro Woche

  • Berufsunfälle und Berufskrankheiten: ab dem 1. Arbeitstag versichert
  • Nichtberufsunfälle: ab 8 Stunden/Woche versichert

Arbeitgebende sind nicht automatisch versichert, können sich aber freiwillig anschliessen

Auch mitversichert: Lernende, Praktikantinnen, Temporärpersonal

🛡️ Mögliche Zusatzleistungen


Versicherung des Lohns über CHF 148'200 hinaus

Bessere Taggeldleistungen (z. B. 100 % statt 80 %)

Kürzere Wartefrist beim Taggeld

Ergänzende Deckung für Spitalaufenthalt in Halbprivat/Privat

Invaliditäts- und Todesfallkapital zusätzlich zur gesetzlichen Rente


💰 Beiträge & Finanzierung


Berufsunfallversicherung (BU): Beiträge zu 100 % vom Arbeitgeber bezahlt

Nichtberufsunfallversicherung (NBU): Beiträge werden in der Regel vom Arbeitnehmer getragen

Beitragssätze abhängig von Branche und Risikoklasse (z. B. Bau vs. Büro)

Kein Koordinationsabzug – versichert ist der Lohn bis CHF 148'200 (Stand 2025)


📌 Wichtige Hinweise für  Arbeitgebende


Versicherung muss spätestens am ersten Arbeitstag bestehen

Unfallversicherung ist nicht identisch mit der Krankentaggeldversicherung

Änderungen im Betrieb (Löhne, Tätigkeiten, Personalbestand) müssen laufend gemeldet werden

Unfallmeldungen müssen innert weniger Tage erfolgen (inkl. Arztzeugnis)

NBU kann nur dann ausgesetzt werden, wenn der Mitarbeitende keine 8 Wochenstunden überschreitet

📊 Was beeinflusst die Leistungen und Prämien?


Höhe des versicherten Lohns (maximaler versicherter Jahreslohn)

Branche und Unfallrisiko (Versicherungsklasse)

Anzahl Mitarbeitende und geleistete Arbeitsstunden

Unfallverlauf und Schadenstatistik im Betrieb (bei Erfahrungstarif möglich)

💬 Unsere Empfehlung


Die UVG ist eine tragende Säule im Schutz Ihrer Mitarbeitenden – gesetzlich vorgeschrieben, umfassend und zuverlässig. Nutzen Sie die Möglichkeit, mit einer UVG-Zusatzversicherung bessere Leistungen anzubieten und sich gleichzeitig als verantwortungsbewusster Arbeitgeber zu positionieren. Regelmässige Prüfung lohnt sich – auch zur Kostenoptimierung. 

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